Abschleppkosten – Kostentragungspflicht bei Leerfahrten
1./ Warum zahlen Sie die Kosten für ein behördlich veranlasstes Abschleppen? Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum regelwidrig abgestellten Fahrzeuges wird als sogenannter Störer bezeichnet. Wenn Sie also Ihr Kraftfahrzeug entgegen allgemeiner Verkehrsregeln (bspw. der StVO) oder entgegen expliziter Beschilderung im öffentlichen Verkehrsraum parken, stören Sie den Verkehr. Die Beseitigung derartiger Störungen obliegt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich der zuständigen Ordnungsbehörde….