Beschränkte Arbeitnehmerhaftung
Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die für die Erbringung seiner Arbeitsleistung erforderlichen Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen. Ganz gleich, ob der Arbeitnehmer im Büro tätig ist und einen Computer benötigt oder ob er als Handwerker erwarten darf, dass ihm auf der Baustelle eine Betonmischmaschine zur Verfügung steht. Ein häufig auftretendes Problem…