Anfechtung von Sozialhilfebescheiden

Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland seit Jahren immer weiter auseinander und trotz sinkender Arbeitslosenzahlen sind nach wie vor viele Menschen aller Altersklassen aus unterschiedlichsten Gründen auf Sozialhilfe angewiesen. Dabei ist es für die betroffenen Personen besonders ärgerlich, wenn bei der Bearbeitung des eigenen Antrags auf Seiten des Sozialamtes Fehler unterlaufen.

Ganz gleich, ob Arbeitslosengeld I oder II, Wohngeld oder sonstigen Unterstützungsleistungen. Immer wieder kommt es zu formellen und materiellen Fehlern bei der Bescheidung dahingehender Anträge und die Antragsteller stehen mit weniger Leistungen da als sie ihnen zustehen würden oder erhalten womöglich gar keine Leistungen. Hier lohnt sich in vielen Fällen die rechtlich fundierte Überprüfung der Bescheide durch einen Rechtsanwalt. Dies gilt umso mehr, als dass die Kosten für einen erfolgreichen Widerspruch gegen einen Sozialhilfebescheid durch das Amt getragen werden. Als Leistungsberechtigter sind Sie insoweit nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.

Wir freuen uns sehr Ihnen eine rechtlich fundierte und zuverlässige Beratung in allen Fragen des Sozialrechts, durch einen unserer Berufsträger bei STAHM Rechtsanwälte zu erbringen und Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Sozialleistungen zu unterstützen.

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