<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Familienrecht | Stahm Rechtsanwälte</title>
	<atom:link href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/category/familienrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/category/familienrecht/</link>
	<description>seit 1882 in Dortmund</description>
	<lastBuildDate>Sat, 04 Mar 2023 10:55:04 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.1</generator>

<image>
	<url>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2020/09/cropped-favi-32x32.png</url>
	<title>Familienrecht | Stahm Rechtsanwälte</title>
	<link>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/category/familienrecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt</title>
		<link>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2021/01/27/auskunftsansprueche-kindesunterhalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Maximilian Stahm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jan 2021 09:56:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/?p=1256</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt Der Unterhaltsanspruch eines Kindes richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Es bestehen daher unter den Beteiligten grundsätzlich gegenseitig Ansprüche auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und diese Auskünfte sind auch durch geeignete Nachweise zu belegen. Durch die Auskunft soll in erster Linie der Unterhaltsberechtigte in die...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2021/01/27/auskunftsansprueche-kindesunterhalt/">Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1><strong>Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt</strong></h1>
<p>Der Unterhaltsanspruch eines Kindes richtet sich nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils. Es bestehen daher unter den Beteiligten grundsätzlich <strong>gegenseitig Ansprüche auf Auskunft</strong> über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und diese Auskünfte sind auch durch geeignete <strong>Nachweise</strong> zu belegen. Durch die Auskunft soll in erster Linie der Unterhaltsberechtigte in die Lage versetzt werden, seinen Unterhaltsanspruch der Höhe nach beziffern zu können. Gleichzeitig steht aber auch dem Unterhaltspflichtigen, der z.B. einen bestehenden Unterhaltstitel abändern oder sich gegen einen geltend gemachten Unterhaltsanspruch verteidigen will, ein Auskunftsanspruch zu.</p>
<h2><strong>Auskunftsansprüche beim Unterhalt minderjähriger Kinder</strong></h2>
<p>Beim Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder besteht ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den <strong>barunterhaltspflichtigen Elternteil</strong>, d.h. gegen denjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.</p>
<p>Der <strong>unterhaltspflichtige Elternteil</strong> muss auch auf Verlangen Auskunft über das Einkommen seines Ehegatten erteilen (er muss diese Auskunft aber nicht belegen).</p>
<p>Umgekehrt besteht auch ein Auskunftsanspruch des barunterhaltspflichtigen Elternteils gegen das Kind, insbesondere damit die Bedürftigkeit des Kindes überprüft werden kann. Auch kann dem barunterhaltspflichtigen Elternteils gegen den anderen (betreuenden) Elternteil ein Auskunftsanspruch zustehen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts erbringen kann.</p>
<h2><strong>Auskunftsansprüche beim Unterhalt volljähriger Kinder</strong></h2>
<p>Einem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind steht ein <strong>Auskunftsanspruch gegen beide Elternteile</strong> zu. Umgekehrt hat auch jeder Elternteil einen Auskunftsanspruch gegen das Kind.</p>
<p>Das volljährige Kind hat auf Verlangen Auskunft über seine eigenen Einkünfte und sein eigenes Vermögen sowie über sonstige, für eine Unterhaltspflicht des Elternteils relevanten Umstände (z.B. Schulabschluss, Ausbildung) zu erteilen. Darüber hinaus ist er auch zur Auskunftserteilung über das Einkommen des anderen Elternteils verpflichtet.</p>
<h2><strong>Auskunftsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil</strong></h2>
<p>Die Eltern sind untereinander zur Auskunft verpflichtet, wenn <strong>beide Elternteile barunterhaltspflichtig</strong> sind, was insbesondere beim <strong>volljährigen</strong> Kind der Fall ist, und wenn ein Elternteil entschuldbar über das Bestehen oder den Umfang seiner Unterhaltsverpflichtung im Unklaren ist und der andere Elternteil eine Auskunft unschwer erteilen kann und sie ihm nicht unzumutbar ist.</p>
<h2><strong>Beleganspruch</strong></h2>
<p>Der Auskunftspflichtige hat neben der Auskunftsverpflichtung auf Verlangen auch die Pflicht, über die <strong>Höhe seiner Einkünfte Belege vorzulegen</strong>, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt.</p>
<p>Bei Einkünften aus <strong>Nicht-Selbstständiger-Tätigkeit</strong> sind in der Regel die letzten 12 Gehaltsnachweise und der letzte Steuerbescheid vorzulegen.</p>
<p><strong>Selbstständige</strong> haben -je nach Art ihrer Gewinnermittlung- entweder die Bilanzen der vergangenen 3 Geschäftsjahre nebst der zu den Bilanzen gehörenden Gewinn- und Verlustrechnungen oder die Einnahmeüberschussrechnungen der vergangenen 3 Jahre vorzulegen.</p>
<p>Bei Einkünften aus <strong>Vermietung und Verpachtung</strong> ist eine Einnahmenüberschussrechnung vorzulegen; die der Steuererklärung regelmäßig beizufügende Anlage reicht unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten nicht aus, da sich daraus die Tilgungsleistungen, die unterhaltsrechtlich relevant sein können, nicht ergeben.</p>
<p>Bei Einkünften aus <strong>Kapitalvermögen</strong> sind die Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die die Banken ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen, als Nachweis vorzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #999999;">Bitte bedenken Sie stets, dass unsere Artikel Ihnen nur einen kleinen Einblick geben und Sie für bestimmte Themen sensibilisieren sollen. Die Artikel werden durch unsere Rechtsanwälte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem rechtlichen Wissen und Gewissen verfasst. Aufgrund sich immer wieder ändernder Rechtsprechung und Gesetzeslagen kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.</span></p>
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><span style="color: #999999;">Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können keinesfalls eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte ersetzen.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Wir stehen Ihnen dafür nach Terminvereinbarung unter:</span></p>
<p><span style="color: #999999;"><strong>phone</strong>: 0231 &#8211; 56 777 294</span><br />
<span style="color: #999999;"><strong> mail</strong>: kanzlei@stahm-rechtsanwaelte.de</span><br />
<span style="color: #999999;"><strong> web</strong>: <a style="color: #999999;" href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.stahm-rechtsanwaelte.de</a></span></p>
</div>
</div>
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><span style="color: #999999;"><br />
gerne zur Verfügung.</span></p>
</div>
</div>
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2021/01/27/auskunftsansprueche-kindesunterhalt/">Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wer bekommt bei Trennung das gemeinsame Haustier?</title>
		<link>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2020/02/05/wer-bekommt-bei-trennung-das-gemeinsame-haustier/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Maximilian Stahm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Feb 2020 11:06:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://stahm-rechtsanwaelte.de/?p=928</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Falle einer Trennung oder Ehescheidung streiten sich die ehemaligen Partner in aller Regel vor allem über Unterhalt und das Sorge- bzw. Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Doch nicht selten Stellt sich darüber hinaus die Frage: Wer bekommt den Hund oder die Katze? Wer darf den Hund behalten? Grundsätzlich behandeln Gerichte Haustiere wie Hausrat. Das Familiengericht...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2020/02/05/wer-bekommt-bei-trennung-das-gemeinsame-haustier/">Wer bekommt bei Trennung das gemeinsame Haustier?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im Falle einer Trennung oder Ehescheidung streiten sich die ehemaligen Partner in aller Regel vor allem über Unterhalt und das Sorge- bzw. Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Doch nicht selten Stellt sich darüber hinaus die Frage: Wer bekommt den Hund oder die Katze?</p>



<h1 class="wp-block-heading"><b>Wer darf den Hund behalten?</b></h1>



<p>Grundsätzlich behandeln Gerichte Haustiere wie Hausrat. Das Familiengericht kann gemäß § &nbsp;<a title="§&nbsp;1361a BGB, Bundesnorm, Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben, Bürgerliches Gesetzbuch, gültig ab 01.09.2009" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361a.html">§&nbsp;1361a Abs.&nbsp;1 S.&nbsp;1, Abs.&nbsp;2 BGB</a> die Verteilung von Haushaltsgegenständen während der Dauer des Getrenntlebens der Ehegatten regeln. Vom Hausrat sind alle beweglichen Sachen erfasst, die nach den Lebensverhältnissen der Eheleute üblicherweise der Einrichtung der Wohnung, der Hauswirtschaft und dem Zusammenleben der Familie, d.h. der gemeinsamen Lebensführung zu dienen bestimmt sind. Nach der wohl überwiegenden Rechtsprechung und Literatur gehören auch Tiere zum Hausrat. Auch wenn Tiere keine Sachen sind (<a title="§&nbsp;90a BGB, Bundesnorm, Tiere, Bürgerliches Gesetzbuch, gültig ab 01.01.2002" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__90a.html">§&nbsp;90a BGB</a>), werden die Regelungen zur vorläufigen (<a title="§&nbsp;1361a BGB, Bundesnorm, Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben, Bürgerliches Gesetzbuch, gültig ab 01.09.2009" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361a.html">§&nbsp;1361 a BGB</a>) oder endgültigen Hausratsverteilung analog angewendet.</p>



<p>Jedenfalls kann für Haustiere eine sinngemäße Anwendung des&nbsp;<a title="§&nbsp;1361a BGB, Bundesnorm, Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben, Bürgerliches Gesetzbuch, gültig ab 01.09.2009" href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361a.html">§&nbsp;1361a BGB</a>&nbsp;angezeigt sein (OLG Hamm, Beschl. v. 19.11.10,<a href="https://openjur.de/u/147592.html"> 10 WF 240/10</a>). Wem also das Tier gehört, der darf es auch nach der Trennung behalten. Die Herausgabe sowie Überlassung eines&nbsp;Hundes&nbsp;kommt nach Ehescheidung&nbsp;allerdings nicht in Betracht, wenn die Voraussetzungen eines gemeinsamen Eigentums der geschiedenen Ehegatten nicht vorliegen und vom Alleineigentum eines Ehegatten auszugehen ist. Hierfür können der Übergabevertrag des Tieres sowie der Umstand sprechen, dass die Herausgabe erst 9 Monate nach der Trennung der Ehegatten geltend gemacht wird und sich der&nbsp;Hund&nbsp;langfristig in der Obhut des anderen Ehegatten befand (OLG Stuttgart, <a href="http://www.iww.de/suche?term=208592">18 UF 57/19</a>).</p>



<h2 class="wp-block-heading"><b>Gibt es ein „tierisches“ Umgangsrecht?</b></h2>



<p>Einen Anspruch auf ein&nbsp;Umgangsrecht&nbsp;mit dem&nbsp;Hund, der beim früheren Partner verblieben ist, besteht nicht. Die für die Hausratsverteilung maßgeblichen Vorschriften beinhalten kein&nbsp;Umgangsrecht. Eine Analogie zu den gesetzlichen Umgangsregelungen verbietet sich. Diese Regelungen sind zugeschnitten auf ein am Wohl eines Kindes orientiertes&nbsp;Umgangsrecht&nbsp;und dient nicht in erster Linie der Befriedigung emotionaler Bedürfnisse des umgangsberechtigten Elternteils, um die es im Verhältnis von zwei sich trennenden Partnern zu einem gemeinsam gehaltenen&nbsp;Hund&nbsp;geht; insoweit gelten vielmehr&nbsp;die Bestimmungen der Hausratsteilung, die nur eine Zuweisung, aber keine Umgangsregelung vorsehen (OLG Hamm, Beschl. v. 19.11.10,<a href="https://openjur.de/u/147592.html"> 10 WF 240/10</a>).</p>



<h3 class="wp-block-heading"><b>Kann Unterhalt für den Hund verlangt werden?</b></h3>



<p>Die unterhaltsrechtlichen Bestimmungen sind nicht anwendbar. Das Oberlandesgericht in München vertrat in einem Fall, in welchem sich ein unverheiratetes Paar trennte und über Unterhaltszahlungen für die gemeinsam angeschafften Mischlinge stritt, allerdings die Auffassung, die Halter hätten sich auch beide weiterhin an den „Lasten und Kosten“ der Hunde zu beteiligen, und zwar unabhängig davon, bei wem die Tiere schließlich bleiben (OLG München, 13 U 2434/13).</p>



<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><span style="color: #999999;">Bitte bedenken Sie stets, dass unsere Artikel Ihnen nur einen kleinen Einblick geben und Sie für bestimmte Themen sensibilisieren sollen. Die Artikel werden durch unsere Rechtsanwälte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem rechtlichen Wissen und Gewissen verfasst. Aufgrund sich immer wieder ändernder Rechtsprechung und Gesetzeslagen kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können keinesfalls eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte ersetzen.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Wir stehen Ihnen dafür nach Terminvereinbarung unter:</span></p>
<p><span style="color: #999999;"><strong>phone</strong>: 0231 &#8211; 56 777 294</span><br><span style="color: #999999;"><strong> mail</strong>: kanzlei@stahm-rechtsanwaelte.de</span><br><span style="color: #999999;"><strong> web</strong>: <a style="color: #999999;" href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.stahm-rechtsanwaelte.de</a></span></p>
</div>
</div>



<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><span style="color: #999999;"><br>gerne zur Verfügung.</span></p>
</div>
</div>



<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2020/02/05/wer-bekommt-bei-trennung-das-gemeinsame-haustier/">Wer bekommt bei Trennung das gemeinsame Haustier?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kindesunterhalt: Kosten für Nachmittagsbetreuung als Mehrbedarf</title>
		<link>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2018/06/21/kindesunterhalt-kosten-fuer-nachmittagsbetreuung-als-mehrbedarf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Maximilian Stahm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jun 2018 07:42:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://stahm-rechtsanwaelte.de/?p=732</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Fremdbetreuungskosten nicht generell als Mehrbedarf des unterhaltsberechtigten Kindes qualifiziert werden. Wann sind Kosten für Betreuung ein Mehrbedarf? Der BGH (Beschluss vom 04.10.2017, AZ: XII ZB 55/17)führt hierzu aus, nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB erfüllt der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, durch die Pflege und die...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2018/06/21/kindesunterhalt-kosten-fuer-nachmittagsbetreuung-als-mehrbedarf/">Kindesunterhalt: Kosten für Nachmittagsbetreuung als Mehrbedarf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Fremdbetreuungskosten nicht generell als Mehrbedarf des unterhaltsberechtigten Kindes qualifiziert werden.</p>
<h1>Wann sind Kosten für Betreuung ein Mehrbedarf?</h1>
<p>Der <strong>BGH (Beschluss vom 04.10.2017, AZ: XII ZB 55/17)</strong>führt hierzu aus, nach § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB erfüllt der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, durch die Pflege und die Erziehung des Kindes seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen (Naturalunterhalt). Im sogenannten Residenzmodell schuldet danach ein Elternteil den Barunterhalt der Kinder, während der andere deren Betreuung übernimmt. Die Kosten einer Fremdbetreuung gehen nur ausnahmsweise über die einem Elternteil obliegende Betreuung hinaus und sind dann Mehrbedarf des Kindes, für den die Eltern nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen aufzukommen haben. Ein solcher weitergehender Bedarf der Kinder liegt nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich der üblichen pädagogisch veranlassten Betreuung in staatlichen Einrichtungen wie etwa Kindergärten, Schulen und Horten vor. Offen ist noch die Frage, ob bei einer privaten Einrichtung, die mit einem staatlichen Hort vergleichbar ist, immer geprüft werden muss, ob im Einzelfall eine pädagogische Förderung angenommen werden kann.</p>
<p>Nach einer Entscheidung des <strong>OLG Bremen (Beschluss vom 23.11.2017, AZ: -5 UF 54/17) </strong>stellen die Kosten für den Besuch eines so genannten „pädagogischen Mittagstisches“ <u>keinen </u>unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf dar. Beim pädagogischen Mittagstisch werden die Kinder zwar in Vorgänge der Essenzubereitung  und das Auf- und Abdecken eingebunden, üben Tischmanieren und schulen das Miteinander in der Gruppe. Der damit verbundene Erwerb sozialer Kompetenz gehört jedoch nicht zu den ureigenen Betreuungsaufgaben der Eltern. Eine für die Einstufung als Mehrbedarf erforderliche pädagogische Förderung ist nur dann anzunehmen, wenn sich die Kinder darüberhinausgehende Kompetenzen aneignen würden, die von Eltern üblicherweise nicht vermittelt werden. Dies ist bei dem pädagogischen Mittagstisch nicht der Fall.</p>
<p>Nach <strong>OLG Hamm (Beschluss vom 18.08.2017, 10 WF 217/17) </strong>stellen die Kosten für die Übernachmittagsbetreuung eines Kindes <u>keinen</u> Mehrbedarf dar, wenn die Betreuung weniger aus pädagogischen Gründen als zur Ermöglichung der Berufstätigkeit der Mutter erfolgt. Solche Kosten stellen keinen Mehrbedarf dar, sondern sind allenfalls bei der Berechnung eines etwaigen Ehegattenunterhalts als Erwerbsaufwand von dem Einkommen des Betreuenden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><span style="color: #999999;">Bitte bedenken Sie stets, dass unsere Artikel Ihnen nur einen kleinen Einblick geben und Sie für bestimmte Themen sensibilisieren sollen. Die Artikel werden durch unsere Rechtsanwälte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem rechtlichen Wissen und Gewissen verfasst. Aufgrund sich immer wieder ändernder Rechtsprechung und Gesetzeslagen kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können keinesfalls eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte ersetzen.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Wir stehen Ihnen dafür nach Terminvereinbarung unter:</span></p>
<p><span style="color: #999999;"><strong>phone</strong>: 0231 &#8211; 56 777 294</span><br />
<span style="color: #999999;"><strong> mail</strong>: kanzlei@stahm-rechtsanwaelte.de</span><br />
<span style="color: #999999;"><strong> web</strong>: <a style="color: #999999;" href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.stahm-rechtsanwaelte.de</a></span></p>
</div>
</div>
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p><span style="color: #999999;"><br />
gerne zur Verfügung.</span></p>
</div>
</div>
<div class="layoutArea">
<div class="column">
<p>&nbsp;</p>
</div>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2018/06/21/kindesunterhalt-kosten-fuer-nachmittagsbetreuung-als-mehrbedarf/">Kindesunterhalt: Kosten für Nachmittagsbetreuung als Mehrbedarf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
