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	<title>Sozialrecht | Stahm Rechtsanwälte</title>
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		<title>Schulbücher als Mehrbedarf nach dem SGB II</title>
		<link>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2019/12/12/schulbuecher-als-mehrbedarf-nach-dem-sgb-ii/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Maximilian Stahm]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Dec 2019 16:22:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mehrbedarf bei Jobcenter beantragt Empfänger von Hartz 4 oder andere Leistungsberechtigte haben es häufig nicht leicht. Denn häufig ist &#8222;am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig.&#8220; Kommen dann noch unvorhergesehene finanzielle Belastungen auf den Leistungsbezieher zu, wird das Loch im Geldbeutel unvorhergesehen noch größer. Unterschied zwischen Mehrbedarf und Regelbedarf Für diese außergewöhnlichen Situationen,...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2019/12/12/schulbuecher-als-mehrbedarf-nach-dem-sgb-ii/">Schulbücher als Mehrbedarf nach dem SGB II</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1>Mehrbedarf bei Jobcenter beantragt</h1>
<p>Empfänger von Hartz 4 oder andere Leistungsberechtigte haben es häufig nicht leicht. Denn häufig ist &#8222;am Ende des Geldes noch zu viel Monat übrig.&#8220; Kommen dann noch unvorhergesehene finanzielle Belastungen auf den Leistungsbezieher zu, wird das Loch im Geldbeutel unvorhergesehen noch größer.</p>
<h1>Unterschied zwischen Mehrbedarf und Regelbedarf</h1>
<p>Für diese außergewöhnlichen Situationen, die vom Regelbedarf  (20 I SGB II) nicht oder nicht ausreichend umfasst sind, sieht das Gesetz aber Besonderheiten vor. Dies sind die sogenannten Mehrbedarfe (§ 21 SGB II). Diese sind nach der gesetzlichen Definition Leistungen, die nicht von dem Regelbedarf abgedeckt sind (§ 21 SGB II). Von dem Regelbedarf umfasst sind z.B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat.</p>
<p>Für Leistungsempfänger ist es dann ein besonderes Ärgernis, wenn Jobcenter oder Sozialamt dem Anspruchsberechtigten zustehende Mehrbedarfe verwehren.</p>
<h1>Jobcenter lehnt Antrag ab</h1>
<p>So geschehen im Fall einer Leistungsempfängerin, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die 11. Klasse des Gymnasiums besuchte. Zu Beginn des neuen Schuljahrs mussten Schulbücher durch die Schülerinnen und Schüler selbst angeschafft werden. Daraufhin beantragte die Schülerin die Übernehme der Kosten als Mehrbedarf. Dies lehnte das Jobcenter mit der Begründung ab, dass Schulbücher bereits vom Regelbedarf umfasst seien.</p>
<h1>Die Entscheidung des Bundessozialgerichts</h1>
<p>Dieser Argumentation des beklagten Jobcenters ist das Bundessozialgericht (BSG, Urt. v. 8.5.2019 &#8211; B 14 AS 13/18 R) entgegengetreten. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass der Regelbedarf für Schulbücher in der überwiegenden Anzahl der Bundesländer nicht anhand der realistischen Gegebenheiten erfasst sei. Dies gälte jedenfalls dann, wenn in dem Bundesland keine Lernmittelfreiheit bestehe.</p>
<p>Lernmittelfreiheit liegt dann vor, wenn die erforderlichen Schulbücher z.B geliehen werden können. Nach § 96 I des Schulgesetzes NRW sind Eltern verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 1/3 zu entrichten. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind nach § 96 III des Schulgesetzes NRW lediglich Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe. Somit gilt diese Regelung nicht für Empfänger von Hartz 4.</p>
<p>Im Ergebnis nahm das Gericht einen Härtefallmehrbedarf nach § 21 VI SGB II an und verurteilte das Jobcenter zur Zahlung der angefallenen Kosten für die Schulbücher.</p>
<p>Betroffene sollten nunmehr auch nachträglich noch einen Antrag auf Übernahme der Kosten von Schulbüchern bei dem zuständigen Jobcenter stellen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Schulbücher. Denn die Entscheidung lässt sich vermutlich auch auf andere Schulbedarfe, wie z.B. die Anschaffung eines Tablets übertragen.</p>
<h1>Fazit</h1>
<p>An der vorliegenden Entscheidung zeigt sich wieder einmal, dass ein Ablehnungsbescheid einer Behörde nicht stillschweigend hingenommen werden sollte. Häufig kann bereits das Einlegen eines Widerspruchs mit einer fundierten juristischen Begründung dem Betroffenen zum Erfolg verhelfen. Notfalls kann auch der Gang vor das Sozialgericht von Erfolg sein, wie die vorliegende Entscheidung zeigt.</p>
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<p><span style="color: #999999;">Bitte bedenken Sie stets, dass unsere Artikel Ihnen nur einen kleinen Einblick geben und Sie für bestimmte Themen sensibilisieren sollen. Die Artikel werden durch unsere Rechtsanwälte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem rechtlichen Wissen und Gewissen verfasst. Aufgrund sich immer wieder ändernder Rechtsprechung und Gesetzeslagen kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können keinesfalls eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte ersetzen.</span></p>
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gerne zur Verfügung.</span></p>
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		<title>Anfechtung von Sozialhilfebescheiden</title>
		<link>https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2019/03/12/anfechtung-von-sozialhilfebescheiden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Maximilian Stahm]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Mar 2019 09:49:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland seit Jahren immer weiter auseinander und trotz sinkender Arbeitslosenzahlen sind nach wie vor viele Menschen aller Altersklassen aus unterschiedlichsten Gründen auf Sozialhilfe angewiesen. Dabei ist es für die betroffenen Personen besonders ärgerlich, wenn bei der Bearbeitung des eigenen Antrags auf Seiten des Sozialamtes Fehler unterlaufen. Ganz...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2019/03/12/anfechtung-von-sozialhilfebescheiden/">Anfechtung von Sozialhilfebescheiden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland seit Jahren immer weiter auseinander und trotz sinkender Arbeitslosenzahlen sind nach wie vor viele Menschen aller Altersklassen aus unterschiedlichsten Gründen auf Sozialhilfe angewiesen. Dabei ist es für die betroffenen Personen besonders ärgerlich, wenn bei der Bearbeitung des eigenen Antrags auf Seiten des Sozialamtes Fehler unterlaufen.</p>
<p>Ganz gleich, ob Arbeitslosengeld I oder II, Wohngeld oder sonstigen Unterstützungsleistungen. Immer wieder kommt es zu formellen und materiellen Fehlern bei der Bescheidung dahingehender Anträge und die Antragsteller stehen mit weniger Leistungen da als sie ihnen zustehen würden oder erhalten womöglich gar keine Leistungen. Hier lohnt sich in vielen Fällen die rechtlich fundierte Überprüfung der Bescheide durch einen Rechtsanwalt. Dies gilt umso mehr, als dass die Kosten für einen erfolgreichen Widerspruch gegen einen Sozialhilfebescheid durch das Amt getragen werden. Als Leistungsberechtigter sind Sie insoweit nicht mit zusätzlichen Kosten belastet.</p>
<p>Wir freuen uns sehr Ihnen eine rechtlich fundierte und zuverlässige Beratung in allen Fragen des Sozialrechts, durch einen unserer Berufsträger bei STAHM Rechtsanwälte zu erbringen und Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Sozialleistungen zu unterstützen.</p>
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