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	<title>Aktuelle Rechtsprechung | Stahm Rechtsanwälte</title>
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	<description>seit 1882 in Dortmund</description>
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		<title>Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung über Versorgungsausgleich</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Maximilian Stahm]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 2020 09:51:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein Landesbeamter von seinem Ehegatten den Abschluss einer Vereinbarung i.S. des § 6 VersAusglG verlangen kann. Eine solche Vereinbarung hat zum Ziel, die auszugleichende Anwartschaft des gesetzlich rentenversicherten Ehegatten nicht auszugleichen sondern mit den auszugleichenden Anwartschaften des Landesbeamten in der Beamtenversorgung zu „saldieren“. Eine solche Saldierung ist (ausschließlich)...</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de/2020/01/15/pflicht-zum-abschluss-einer-verrechnungsvereinbarung-ueber-versorgungsausgleich/">Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung über Versorgungsausgleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stahm-rechtsanwaelte.de">Stahm Rechtsanwälte</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein Landesbeamter von seinem Ehegatten den Abschluss einer Vereinbarung i.S. des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__6.html">§ 6 VersAusglG</a> verlangen kann. Eine solche Vereinbarung hat zum Ziel, die auszugleichende Anwartschaft des gesetzlich rentenversicherten Ehegatten nicht auszugleichen sondern mit den auszugleichenden Anwartschaften des Landesbeamten in der Beamtenversorgung zu „saldieren“. Eine solche Saldierung ist (ausschließlich) für den Landesbeamten günstig bzw. vorteilhaft. Zugleich bringt sie jedoch für den gesetzlich versicherten Ehegatten keinerlei Nachteile mit sich.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu jetzt entschieden, dass ein Verpflichtung des gesetzlich rentenversicherten Ehegatte zum Abschluss einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich <u>nicht</u> möglich ist (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;az=XII%20ZB%20537/17&amp;nr=101882">BGH, Beschl. v. 30.10.19, XII ZB 537/17</a>).</p>
<p>Dies hat zur Folge, dass lediglich eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Ehegatten in Betracht kommt. Weigert sich der gesetzlich rentenversicherte Ehegatte, so besteht zugunsten des Landesbeamten kein Anspruch auf Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.</p>
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<p><span style="color: #999999;">Bitte bedenken Sie stets, dass unsere Artikel Ihnen nur einen kleinen Einblick geben und Sie für bestimmte Themen sensibilisieren sollen. Die Artikel werden durch unsere Rechtsanwälte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem rechtlichen Wissen und Gewissen verfasst. Aufgrund sich immer wieder ändernder Rechtsprechung und Gesetzeslagen kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können keinesfalls eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung durch einen unserer Rechtsanwälte ersetzen.</span></p>
<p><span style="color: #999999;">Wir stehen Ihnen dafür nach Terminvereinbarung unter:</span></p>
<p><span style="color: #999999;"><strong>phone</strong>: 0231 &#8211; 56 777 294</span><br />
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<p><span style="color: #999999;"><br />
gerne zur Verfügung.</span></p>
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