Entgeltfortzahlung bei Erkrankung innerhalb der ersten vier Wochen
Grundsätzlich steht Arbeitnehmern in Deutschland gemäß § 3 Abs. 1 EntgFG bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge einer Erkrankung ein Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu. Es gibt jedoch eine wichtige gesetzlich normierte Ausnahme. Nach § 3 Abs. 3 EntgFG entsteht der sog. Entgeltfortzahlungsanspruch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Folglich stellt sich für Arbeitnehmer, die…